Gratis-Zahnspangen:
Alle Infos

Kinder und Jugendliche mit einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung haben in Österreich bis zu ihrem 18. Geburtstag unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Gratis-Zahnspange. Die Kosten der vorgesehenen Standardbehandlung werden vollständig vom zuständigen Krankenversicherungsträger übernommen.

Gratis-Zahnspangen:
Alle Infos

Kinder und Jugendliche mit einer erheblichen Zahn- oder Kieferfehlstellung haben in Österreich bis zu ihrem 18. Geburtstag unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Gratis-Zahnspange. Die Kosten der vorgesehenen Standardbehandlung werden vollständig vom zuständigen Krankenversicherungsträger übernommen.

Was ist die Gratis-Zahnspange?

Die Gratis-Zahnspange ist eine Kassenleistung für Kinder und Jugendliche mit ausgeprägten Zahn- oder Kieferfehlstellungen. Sie soll sicherstellen, dass medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen unabhängig vom Einkommen der Eltern möglich sind.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übernimmt der zuständige österreichische Krankenversicherungsträger die Kosten der vorgesehenen Standardbehandlung. Dazu gehören die notwendige Diagnostik, die kieferorthopädische Planung, die Zahnspange, regelmäßige Kontrolltermine und die anschließende Stabilisierung des Behandlungsergebnisses.

Die Gratis-Zahnspange ist jedoch nicht für rein ästhetische Zahnkorrekturen vorgesehen. Auch kosmetische Sonderwünsche wie Keramikbrackets oder eine Behandlung mit transparenten Alignern sind nicht Teil der Kassenleistung.

Wer hat Anspruch auf die Gratis-Zahnspange?

Die Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche ist an die folgenden Voraussetzungen geknüpft:

Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag

Die kieferorthopädische Behandlung muss vor dem 18. Geburtstag beginnen. Deshalb ist es sinnvoll, eine mögliche Zahn- oder Kieferfehlstellung rechtzeitig untersuchen zu lassen und nicht bis kurz vor Erreichen der Altersgrenze zu warten.

Fehlstellung der IOTN-Stufe 4 oder 5

Es muss eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegen, die nach dem sogenannten IOTN der Stufe 4 oder 5 entspricht. Versicherte der BVAEB haben jedoch bereits ab der IOTN-Stufe 3 Anspruch auf eine Kostenübernahme. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, kann nur bei einer kieferorthopädischen Untersuchung festgestellt werden.

Behandlung bei einem Vertragskieferorthopäden

Die Behandlung muss von einem Vertragskieferorthopäden durchgeführt werden. DDr. Gunther Tischler, Facharzt für Kieferorthopädie, verfügt über Verträge mit ÖGK, BVAEB und SVS und kann die Gratis-Zahnspange direkt mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger abrechnen.

Was bedeutet IOTN 4 oder 5?

Der Index of Orthodontic Treatment Need, kurz IOTN, ist ein Bewertungssystem für den kieferorthopädischen Behandlungsbedarf. Dabei werden Zahn- und Kieferfehlstellungen nach ihrem Schweregrad eingestuft.

Die Stufen IOTN 1 bis 3 umfassen leichte bis mittlere Fehlstellungen. Für diese besteht kein Anspruch auf die Gratis-Zahnspange. Die Stufen IOTN 4 und IOTN 5 bezeichnen ausgeprägte bis sehr schwere Fehlstellungen, bei denen eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung besteht.

Dazu können beispielsweise ein starker Vor- oder Rückbiss, ein ausgeprägter Kreuzbiss, ein offener Biss, fehlende oder nicht durchgebrochene Zähne sowie erhebliche Engstände zählen. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Bezeichnung der Fehlstellung, sondern ihre genaue Ausprägung. Die verbindliche Einstufung erfolgt daher direkt in unserer Praxis.

So läuft die Behandlung mit der Gratis-Zahnspange ab

1

Kostenlose Erstberatung und Anspruchsprüfung

Beim ersten Termin untersuchen wir die Zahnstellung, den Biss und die Entwicklung der Kiefer. Dabei erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob eine erhebliche Fehlstellung vorliegen könnte und ob die Gratis-Zahnspange grundsätzlich infrage kommt.

2

Digitale Diagnostik und IOTN-Einstufung

Für die genaue Planung erfassen wir Ihre Zähne mit einem 3D-Intraoralscanner. Auf Grundlage des digitalen Zahnmodells planen wir die einzelnen Zahnbewegungen.

3

Individuelle Behandlungsplanung

Anschließend erstellen wir einen persönlichen Behandlungsplan. Sie erfahren, welche Zahnspange vorgesehen ist, welches Ergebnis erreicht werden soll und wie lange die Behandlung voraussichtlich dauert.

4

Einsetzen der Zahnspange

Bei der Gratis-Zahnspange kommt in der Regel eine festsitzende Zahnspange mit Metallbrackets zum Einsatz. Mit ihr lassen sich auch ausgeprägte Zahnfehlstellungen präzise korrigieren. Die Brackets werden direkt auf die Zähne geklebt und durch einen Drahtbogen miteinander verbunden. Dieser bewegt die Zähne schrittweise in die geplante Position.

5

Regelmäßige Kontrollen

Während der aktiven Behandlung finden regelmäßige Kontrolltermine statt. Dabei überprüfen wir den Fortschritt und passen die Zahnspange an die jeweilige Behandlungsphase an.

6

Stabilisierung mit Retainern

Nach dem Entfernen der Zahnspange müssen die Zähne in ihrer neuen Position stabilisiert werden. Dafür werden Retainer eingesetzt. Je nach Ausgangssituation kommen eine herausnehmbare Schiene, ein dünner Draht an der Rückseite der Zähne oder beide Varianten infrage. Die Retentionsphase ist ein wichtiger Teil der Behandlung, da sich die Zähne ohne Stabilisierung wieder verschieben können.

Häufige Fragen (FAQs) zum Thema gratis Zahnspange

Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, dass mein Kind eine gratis Zahnspange bekommt?

Die Behandlung muss vor dem 18. Geburtstag beginnen und es muss eine schwere Zahn- oder Kieferfehlstellung der IOTN-Stufe 4 oder 5 vorliegen. Versicherte der BVAEB haben jedoch bereits ab der IOTN-Stufe 3 Anspruch auf eine Kostenübernahme. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird bei einer kieferorthopädischen Untersuchung festgestellt. Rein kosmetische Zahnkorrekturen werden nicht als Gratis-Zahnspange übernommen.

Wer übernimmt die Kosten für die gratis Zahnspange?

Die Kosten der vorgesehenen Standardbehandlung werden vom zuständigen österreichischen Krankenversicherungsträger übernommen. Erfolgt die Behandlung bei einem Vertragskieferorthopäden und sind alle Voraussetzungen erfüllt, müssen Eltern nichts zuzahlen.

Wie lange muss man auf die gratis Zahnspange im Regelfall warten?

Eine allgemein gültige Wartezeit gibt es nicht, da sie von der Terminverfügbarkeit und der individuellen Zahnentwicklung abhängt. Nach der kostenlosen Erstberatung folgen die Anfangsdiagnostik und die Behandlungsplanung. Anschließend wird ein Termin zum Einsetzen der Zahnspange vereinbart.

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